Behandlungskosten
Gesetzliche Kassen
Die Kosten der Behandlung durch einen Heilpraktiker werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet.
Private Krankenversicherung, Zusatzversicherungen, Beihilfe
Die Kosten für die Behandlung werden oftmals nur teilweise, bisweilen auch ganz übernommen. Dies richtet sich nach den jeweiligen Verträgen mit den verschiedenen Kassen.
Werden die Kosten nur teilweise erstattet, so ist der Patient verpflichtet, den Differenzbetrag selbst zu zahlen.